Neufassung Des Lebensmittelbuches
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat eine Neufassung des Österreichischen Lebensmittelbuches
beschlossen. Für uns Imker*innen ist besonders das Kapitel B3 „Honig“ interessant. Hier kommt es zu Änderungen bei der Kennzeichnung von Honig.
Die Neufassung ist hier unter diesem Link zu finden. Genauere Erklärungen wird es dazu in der September-Ausgabe der Bienen Aktuell geben, in der unser Herr Präsident WL Ing. Josef Niklas einen Artikel dazu schreibt.
Die Neufassung ersetzt die mit GZ veröffentlichten Fassungen:
– BMG 75210/0003-II/B/13/2015 vom 21.01.2015
– BMGF 75210/0010-II/B/13/2017 vom 26.07.2017
Es wird, um den Erzeugern und Importeuren genügend Zeit für die Umstellung zu geben, für bisher verkehrsfähige Produkte zum vollständigen Abbau der Bestände eine Übergangsfrist bis längstens 30. Juni 2025 gewährt.
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