Willkommen beim NÖ-Imkerverband
Fahrtgenehmigung
Behält auch im 2. Lockdown die Gültigkeit: Fahrtgenehmigung für Imkerinnen und Imker zu den Bienenständen
Ausnahmeregelung zur Versorgung der Bienenvölker
Nachdem auch beim 2. Lockdown unsere Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, schicken wir diese auf die Ausnahmeregelungen des Ministeriums abgestimmte Fahrgenehmigung für die Fahrt zu den Bienenständen.
Führt diese Genehmigung (siehe Anhang) im Auto mit und zusätzlich Euren Einheitswertbescheid oder zumindest Eure VIS-Meldung. Bei einer Kontrolle zeigt diese Unterlagen, das erleichtert in diesen nervösen Zeiten dem Polizisten die positive Entscheidung über Eure Weiterfahrt.
Newsletter 2020 - Nr. 3
Im Anhang finden Sie den Newsletter 2020 - Nr. 3.
Funktionärsschulung 2020
Aus Sicherheitsgründen wird daher die Funktionärsversammlung am 6.11.2020 in Altlengbach letztlich abgesagt. So wie die derzeitige Entwicklung aussieht, ist auch eine terminliche Verschiebung nicht sinnvoll. Danke für Ihr Verständnis!
Newsletter 2020 - Nr. 2
Im Anhang finden Sie den Newsletter Nr. 2 – September 2020
Newsletter 2020 - Nr. 1
Im Anhang finden Sie den Newsletter Nr. 1.