Willkommen beim NÖ-Imkerverband
Landesimkertag (Generalversammlung)
Einladung zum Landesimkertag 2018:
Samstag, 24. März 2018, 08.30Uhr; Wifi in 3100 St. Pölten, Mariazellerstraße 97.
Achtung: Laut Satzungen ist die Jahreshauptversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig!
Tagesordnung:
- Eröffnung, Begrüßung, Totengedenken
- Ehrengäste
- Genehmigung des Protokolls des LIT 2017
- Bericht des Präsidenten über das vergangene Jahr
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer mit Antrag auf Entlastung des Vorstandes
- Anträge an die Generalversammlung
- Referentin: Pia Aumeier; Thema: Biene-Beute-Imker – Was sind die Faktoren für erfolgreiches Imkern?
Achtung: Anträge an den Landesimkertag müssen lt. Statuten §11(5) bis spätestens Freitag, 16. März 2018 14 Uhr schriftlich in der Kanzlei eingegangen sein. Für je 20 Ortsgruppenmitglieder ist 1 Vertreter stimmberechtigt. Vertreterausweis ist ausgefüllt und vom Obmann unterschrieben unaufgefordert vor Beginn des LIT vorzuweisen.
Funktionärsschulung des NÖIV
***** Der Präsident informiert *****
Funktionärsschulung des NÖIV
Wann: Freitag, 10.November 2017
Uhrzeit: 16.00 Uhr
Wo: Gh Borst/Kirchenwirt, 3151 St. Georgen am Steinfeld.
Alle Referenten des NÖIV werden ein Kurzreferat halten und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Nach Maßgabe der Möglichkeit sollten ALLE Funktionäre diese Veranstaltung besuchen, damit sie bezüglich der Abläufe im Verband als auch der Neuerungen am Laufenden bleiben und auch die Gelegenheit wahrnehmen, sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und sich kennen zu lernen. Selbstverständlich sind auch Imker und an der Imkerei Interessierte herzlich willkommen. Aus organisatorischen Gründen wird ersucht sich in der Kanzlei anzumelden.
Erinnerung Bezirksobmänner
***** Der Präsident informiert *****
Erinnerung an alle Bezirksobmänner
Um die Planung aller Vorträge und Schulungen für das kommende Förderjahr 2017/18 korrekt vornehmen zu können, ersuchen wir um Zusendung Ihrer vorgesehenen Veranstaltungen ( 2BE, 4BE, 8BE). Schicken Sie daher die mit Ihren Obleuten abgestimmten, geplanten Schulungen bis allerspätestens 15.Oktober 2017 an die Kanzlei. Es soll nicht jede Ortsgruppe extra einreichen, sondern jeder BO die gesammelten Termine seiner Bezirksgruppe! Später eintreffende Bekanntgaben können unter Umständen nicht mehr in das Förderprogramm aufgenommen werden.
Erinnerung an alle Züchter
Alle Züchter werden ersucht, ihre Zucht- bzw. Belegstellenberichte bis Mittwoch, 30.September 2017 an die Kanzlei zu senden. Die erforderlichen Formulare finden Sie auf unserer Homepage. Es werden selbstverständlich keine Daten weitergegeben, sondern lediglich eine Zusammenfassung der Zuchtaktivitäten in NÖ veröffentlicht. Wichtig: Es wird darauf hingewiesen, dass nach zweimaliger Nichtvorlage des Zuchtberichts die automatische Streichung von der Liste der vom NÖIV anerkannten Züchter erfolgt!
Honiguntersuchung Erinnerung
***** Der Präsident erinnert *****
Bekanntermaßen ist es seit dem heurigen Frühjahr verpflichtend, bei einer geförderten Honiguntersuchung auch die Teilnahme am Qualitätsprogramm der Biene Österreich zu bestätigen! Daher: Entweder (eigentlich absolut logisch) UNSER aktuelles Formular mitschicken an das Labor – hier ist bereits diese Bestätigung integriert – oder das dafür vorgesehene Formular (auf unserer Homepage unter Formulare) ausgefüllt und unterschrieben mitschicken!! Die Labore sind angewiesen, niemanden ohne diese Bestätigung zu unserer Förderung anzunehmen! Ansonsten müssen Sie die Honiguntersuchung ohne Förderung (ca. 70€) selbst bezahlen.
Danke für Ihr Verständnis!
Info Reise Schottland 2017
***** Der Präsident informiert*****
ACHTUNG: es gibt noch einige wenige Restplätze für unsere Schottlandreise vom 8.-15. Oktober 2017!
Genaue Informationen und das Anmeldeformular finden Sie im Beitrag weiter unten auf der Startseite!!
Wir würden uns über eine Teilnahme von Ihnen sehr freuen!!